Ausschreibung 14. Landesponyschau – Verden – 09. August 2026

Plakat Fohlenchampionat A3 Druck pages to jpg 0001Veranstalter:                 

Verband der Pony- und Kleinpferdezüchter Hannover e. V.

 Vor den Höfen 32, 31303 Burgdorf, Tel.: 05136-9703903

 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Veranstaltungsort:        

Hotel Baumann's Hof, Kuppendorfer Str. 2, 27245 Kirchdorf

Nennungen an:         

siehe Veranstalter

Bei der Nennung muss Name und Lebensnummer  der Stute sowie Name und Anschrift des Besitzers angegeben werden.

Nenngeld:

25,- Euro pro Stute (Familien ohne Nenngeld)

Das Nenngeld ist der Nennung in bar beizufügen oder auf das Konto bei der Hannoverschen Volksbank mit Angabe des Verwendungszwecks „Landesponyschau“ spätestens zum 03. Juli 2026 zu überweisen:  IBAN: DE 41 2519 0001 0564 7185 00

Nennungsschluss:  03. Juli 2026

 

Teilnahmeberechtigung:

Im Verband der Pony- und Kleinpferdezüchter Hannover e. V. im Hauptstutbuch / Stutbuch I eingetragene beitragsaktive Stuten, die im Besitz eines Mitglieds des o. g. Verbandes sind.

Klasseneinteilung: 

 3-jährige Stuten

4-jährige Stuten

5- und 6-jährige Stuten

7- bis 9-jährige Stuten (mind. 1 Fohlen)

10-jährige und ältere Stuten (mind. 2 Fohlen)

Die Rasse Shetland Pony wird unterteilt in größer bzw. kleiner als 87 cm. Bei zu geringer Teilnehmerzahl in den einzelnen Klassen können verschiedene Klassen zusammengelegt werden. Bei ausreichend hoher Teilnehmerzahl in den einzelnen Klassen können diese nach Alter der Stuten in Ringe geteilt werden.

 Stutenfamilien

a.) Mutter mit 2 Töchtern

b.) 3 Töchter einer Mutter, die selbst nicht ausgestellt wird

c.) Generationsfolge (Großmutter, Mutter, Kind)

Im Familienwettbewerb müssen mindestens 2 Stuten im Einzelwettbewerb ausgestellt werden.

Eine Stute darf nur in einer Familiengruppe ausgestellt werden.

Die Familien können mit Stuten von verschiedenen Besitzern zusammengestellt werden. Der Ehrenpreis geht an den Besitzer der jeweils ältesten Stute.

Die besten Stutenfamilien aller Rassen konkurrieren zusammen um den „Dieter-Grober-Preis“.


Weitere Bestimmungen:

Die Stuten können im Hinblick auf die jeweilige Zuchtzielbeschreibung nachgemessen werden.

Den Anweisungen der Richter und Ordner ist Folge zu leisten.

Der Einsatz von Raschelpeitschen u. ä.  ist nicht erlaubt. Für Peitschenführer tragen die Aussteller Sorge. Die Stuten sind mit Trense und ohne Beinschutz vorzustellen. Es werden keine Kopfnummern gestellt. Eigene Kopfnummern sind mitzubringen.

Vorführer sind verpflichtet, bei der Vorstellung der Pferde ordnungsgemäße Verbandskleidung zu tragen: dunkle bzw. schwarze Jeanshosen sowie das gelbe Oberteil des Ponyverbandes Hannover.

Es wird das Tragen eines Reithelms für alle nah am Pony/Pferd arbeitenden Personen empfohlen.

Startbereitschaft ist vor Ort an der Meldestelle bis spätestens 1 Stunde vor Beginn der jeweiligen

Schauklasse zu erklären.

Ponys/Pferde mit ausgeschorenen Ohren oder entfernten Tasthaaren dürfen aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht teilnehmen. Wegen der großen Anzahl von Ponys/Pferden auf einem Platz und der dadurch gegebenen Ansteckungsgefahr, sind Ponys/Pferde aus verseuchten Gebieten vom Veranstaltungsplatz fernzuhalten. Dieses gilt ebenfalls für Ponys/Pferde, die eine ansteckende Erkrankung -gleich welcher Art- aufweisen.

Am Veranstaltungsort stehen Boxen zur Verfügung. Zusätzlich können auf der Wiese Paddocks selbst aufgebaut werden. Dafür sind alle benötigten Materialien eigenständig mitzubringen. Es ist unbedingt auf eine sichere und ordnungsgemäße Einzäunung zu achten.

Die Boxen, Paddock-Plätze, Stellplätze sowie Zimmer sind direkt über das Landhotel Baumann’s Hof zu reservieren. Bitte bei der Buchung angeben: Kontingent des Ponyverbands.
Ansprechpartnerin ist Frau Astrid Unger (Telefon: 04273 93010, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Haftung

Der Verband der Pony- und Kleinpferdezüchter Hannover e.V. übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jedweder Art und Ursache.

Der Besuch und der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände geschehen auf eigene Gefahr.